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   RG, 10.01.1908 - Rep. II. 280/07   

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RG, 10.01.1908 - Rep. II. 280/07 (https://dejure.org/1908,59)
RG, Entscheidung vom 10.01.1908 - Rep. II. 280/07 (https://dejure.org/1908,59)
RG, Entscheidung vom 10. Januar 1908 - Rep. II. 280/07 (https://dejure.org/1908,59)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Berechtigt der von dem einen Vertragsteile erklärte Rücktritt vom Vertrage nach § 326 B.G.B. dann, wenn der Rücktritt aus irgendeinem Grunde ungerechtfertigt ist, den anderen Vertragsteil, schlechthin und ohne weiteres nach § 326 a. a. O. Schadensersatz wegen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ungerechtfertigter Rücktritt. B.G.B. § 326.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 67, 313
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 08.04.1959 - V ZR 102/58

    Rechtsmittel

    Daß bei gegenseitigen Verträgen grundsätzlich derjenige Partner, der sich selbst nicht vertragstreu verhält, kein Rücktrittsrecht wegen vertragswidrigen Verhaltens der Gegenseite geltend machen kann, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 67, 313, 319; 149, 401, 404; 152, 119, 123, jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BGH LM BGB § 325 Nr. 6).

    Die Revision glaubt aus der Entscheidung RGZ 67, 313 - insbesondere den Worten "nachfolgender Vertragsverletzung und Gefährdung des Vertragszweckes durch den Vertragsgegner" (a.a.O. S. 319) - entnehmen zu können, daß der nicht vertragstreue Partner aus einem Verzug der Gegenseite lediglich dann keine Rechte für sich herleiten könne, wenn seine eigene Vertragsverletzung dem Verzugseintritt zeitlich vorangegangen sei.

    Nach einem in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsatz büßt eine nicht Vertragstreue Partei ihre Rechte aus dem Vertrag dann nicht ein, wenn der andere Teil kundgegeben hat, er werde auf seiner Erfüllungsverweigerung selbst für den Fall beharren, daß die Gegenseite die ihr noch mögliche Beseitigung ihrer Vertragswidrigkeit vornehmen würde (RGZ 67, 313, 319; 149, 401, 404; BGH LM BGB § 325 Nr. 6).

  • BGH, 11.10.1967 - VIII ZR 143/65

    Verzug eines vorleistungsverpflichteten Schuldners - Voraussetzungen der Heilung

    Die Klägerin übersieht aber, daß es dann, wenn beide Vertragsteile in Vorzug sind, entscheidend darauf ankommt, wer von ihnen zuerst in Verzug geraten war (RGZ 120, 193, 196; 54, 55; 93, 300, 301; 67, 313, 319; Brüggemann in RGRK HGB 2. Aufl. Anhang zu § 374 Anm. 1 b, 38 b).

    In diesem Zeitpunkt hätte dann auch der Beklagte, wollte er aus § 326 BGB vorgehen, wieder vertragstreu werden müssen (vgl. RGZ 152, 123; 120, 196; 67, 313, 319; Brüggemann a.a.O. Anm. 179 a.E.).

  • BGH, 20.06.1958 - I ZR 132/57

    Subverlagsvertrag

    Die ernstliche und ausdrückliche Weigerung einer der Parteien, Subverlagsverträge zu den in dem Vorvertrag vorgesehenen Bedingungen abzuschließen, stellt eine solche positive Vertragsverletzung dar (RGZ 67, 313, 317).
  • BGH, 18.12.1987 - V ZR 203/86

    Anspruch auf Rückauflassung eines verkauften und übereigneten Grundstücks -

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Rücktrittsrecht eines Vertragsteils wegen einer positiven Vertragsverletzung des anderen Teils nach Treu und Glauben dann ausgeschlossen, wenn der Zurücktretende sich selbst vertragswidrig verhalten und den Vertragszweck gefährdet hat (RGZ 67, 313, 319; 109, 54, 55; BGH Urt. v. 3. Oktober 1962, VIII ZR 34/62, NJW 1962, 2198, 2199; BGH Urt. v. 14. Juli 1971, VIII ZR 49/70, WM 1971, 1304, 1306; Senatsurt. v. 30. April 1980, V ZR 7/79, WM 1980, 826).
  • ArbG Berlin, 20.04.2007 - 28 Ca 1171/07

    Beschäftigungsmöglichkeit bei Betriebsstilllegung für Betriebsratsmitglied in

    74) S. dazu schon RG 10.1.1908 - II 280/07 - RGZ 67, 313, 317: "ernstliche Weigerung"; 12.6.1917 - II 642/16 - RGZ 90, 317, 318: "nicht nur ernstliche, sondern auch endgültige Weigerung"; 7.10.1919 - II 127/19 - RGZ 96, 311; fortgeschrieben u.a. von BGH 19.6.1951 - I ZR 118/50 - BGHZ 2, 310, 312; 10.4.1991 - VIII ZR 131/90 - NJW 1991, 1882, 1883 (II.3 a); 9.7.1992 - XII ZR 268/90 - NJW-RR 1992, 1226, 1227 (2.).
  • BGH, 30.04.1958 - V ZR 9/57

    Rechtsmittel

    Darin hat das Berufungsgericht ohne Rechtsirrtum eine bestimmte und endgültige Leistungsverweigerung gesehen, durch die der Erblasser auch ohne Mahnung in Verzug gekommen war (RGZ 67, 313, 317).
  • BGH, 28.06.1957 - VIII ZR 252/56

    Rechtsmittel

    Deshalb kann es auch dahingestellt bleiben, ob die Beklagte an der Ausübung des Rücktrittsrechts nicht dadurch gehindert war, daß sie etwa selbst bis dahin nicht vertragstreu gewesen ist (RGZ 67, 313, 109, 55; vgl. BGB RGRK 10. Aufl. § 325 Anm. 4).
  • BGH, 31.05.1960 - VIII ZR 132/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.06.1952 - V ZR 18/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.01.1952 - V ZR 123/50

    Rechtsmittel

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